Bundestag erklärt den Krieg…


…für LEGAL!

Am 01. Dezember 2016 geschah unbemerkt von der Öffentlichkeit etwas Ungeheuerliches. Der Deutsche Bundestag beschließt eine Gesetzesänderung, die weder der Öffentlichkeit vorgestellt, noch das von den Leitmedien darüber berichtet wurde.

So haben die Bundestagsabgeordneten in ihrer 206. Sitzung aufgrund den von der Beschlussempfehlung der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches angenommen und den § 80 StGB gestrichen.

stgb-%c2%a780-alt

Als erstes stellt sich die philosophische Frage, wozu Gesetze dienen. Ich möchte da mit einer Antwort aus der Bibel dienen, da wir uns ja in einer „christlichen Werte“ -Gemeinschaft befinden und unsere Regierenden sich darauf berufen. Der Apostel Paulus schrieb in seinen Briefen an die Römer dazu folgendes:

„Aber die Sünde erkannte ich nicht außer durchs Gesetz.“ Römer Kapitel 7, 7

Warum streicht man still und heimlich die Strafrelevanz eines Angriffskrieges?! Ist es etwa überflüssig geworden oder gar nicht mehr strafbar?! Wem schützt man mit dieser Gesetzesänderung? Etwa deswegen:

„Denn das Gesetz bewirkt Zorn; aber wo kein Gesetz ist, da ist auch keine Übertretung.“ Römer – Kapitel 4, 15 

Nun trat dieses Gesetz jedenfalls am 1. Januar 2017 in Kraft!

stgb-%c2%a780-neuDie Beschlussfassenden Mitglieder des Bundestags stellen sich somit einen PERSIL-Schein aus, indem sie für kommende Kriege, welche von der BRD aus geführt werden, nicht mehr in die Haftung genommen werden. Wer glaubt, dass dies nicht geschehen könnte, den erinnere ich an den Völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Jugoslawien 1991, welcher von der ROT-GRÜNEN Bundesregierung geführt wurde.

Und warum gerade jetzt diese Gesetzesänderung? Will Kanzlerin Merkel Einmärsche der Bundeswehr in andere Länder legalisieren und wer ist dann das Ziel? Polen, weil es nicht EU-Konform und Merkel-freundlich regiert wird. Oder Ungarn, weil Viktor Orbán die NWO-Migrantenwaffe blockiert? Sollen deutsche Soldaten gar in der Ukraine oder der Krim die aussenpolitischen Interessen von US-Strategen umsetzen?

Es ist eigentlich ziemlich egal, ob irgendjemand einen Krieg plant oder nicht, dass Streichen der Schuldhaftigkeit eines Angriffskrieges ist nicht hinnehmbar. Gerne hören wir uns die Argumente der Abgeordneten an, welche dem Wunsch der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel, Sigmar Gabriel und seinen GRÜNEN Kriegstreibern diese Gesetzesänderung durchgewunken haben. Stellen WIR die Fragen LAUT und ÖFFENTLICH, damit uns Antworten gegeben werden, WARUM KRIEGE UNTER DEUTSCHEN WAFFEN UND SOLDATEN JETZT LEGAL SIND!

TEILT diesen Beitrag unter die Social Media Accounts Eurer politischen Vertreter. Stellt Ihnen die Fragen und besteht auf Antworten, denn sonst werden es bald Eure Söhne sein, welche ihren Kopf und ihr Leben für diese Gesetze hinhalten müssen!

Bleibt wachsam, Euer consiliarius

 

Tagged with: , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Veröffentlicht in Gedanken des Tages, Menschen, Politik
11 comments on “Bundestag erklärt den Krieg…
  1. Hat dies auf Arno von Rosen rebloggt und kommentierte:
    Ist bisher komplett an mir vorbeigegangen! An euch auch?

    Gefällt 2 Personen

  2. Du stellst die richtigen Fragen, nur leider werden wir darauf nie ehrliche Antworten erhalten. Zufall ist dies sicher nicht, weder die Heimlichkeit, noch der Umstand selbst. Das neue Jahr fängt ja klasse an …

    Gefällt 3 Personen

  3. mayalunatic sagt:

    Hat dies auf Miss Lunatic rebloggt und kommentierte:
    Das sind schlimme Neuigkeiten. Oh je…

    Gefällt 2 Personen

  4. portapatetcormagis sagt:

    Ist das nicht die Anpassung des deutschen Rechtes an Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes? „Verbrechen der Aggression“ sind da nach wie vor strafbar.

    Gefällt 1 Person

  5. Consiliarius sagt:

    Das ist juristischer Feinschliff. Anpassen kann man mit Zusatz-Erklärungen, nicht durch Streichung/Entfall von Gesetzen und Wortbegriffen. Definiere „Aggression“ und „Angriffskrieg“! Letzteres war und bleibt deutlich, alles Neue ist dann Wortklauberei.

    Gefällt 1 Person

  6. portapatetcormagis sagt:

    Definiert in Artikeln 5 – 8 ziemlich detailliert.

    Gefällt 1 Person

  7. Consiliarius sagt:

    Sieh es mal so: Wenn Du eine Hausordnung hast, veränderst Du sie doch auch nicht zugunsten der Straßenverkehrsordnung.

    Like

  8. portapatetcormagis sagt:

    Wenn meine Hausordnung der Straßenverkehrsordnung widerspricht und ich mich an das Gesetz halten möchte, sollte ich das aber besser tun.

    M. W. wurden die Statuten von Deutschland anerkannt und damit auch die Übernahme der Bestimmungen in deutsches Recht – was man davon hält, muss natürlich jeder für sich entscheiden.

    Like

  9. Consiliarius sagt:

    Angriffskrieg, bleibt Angriffskrieg und das sollte auch so benannt werden. Wer das wortreich ändert, noch dazu still und heimlich, führt Böses im Sinn. Eine Anpassung sollte dann gerade aus deutscher Sicht an uns erfolgen und nicht an EU-Sprachgebrauch. Außerdem hätte der Paragraf einfach mit dem Hinweis auf die dazu gehörigen EU-Gesetze erweitert werden können. Er ist aber schlichtweg „AUFGEHOBEN“ worden!

    Gefällt 2 Personen

  10. portapatetcormagis sagt:

    Vereinte Nationen, nicht EU.
    Ich gebe Dir aber Recht: ein Verweis wäre gut gewesen.

    Gefällt 1 Person

Hinterlasse einen Kommentar